Statut für die Schulhausräte der Schulanlage Zentrum

 

 Unterstützt und verabschiedet von der Zentrumskonferenz, 8.12.03

 

 

 

Name

 

 

 

Die Schulhausräte sind schulhausinterne Organisationen.

 

 

Zweck

 

Die Schulhausräte unterstützen und fördern das Verständnis zwischen den verschiedenen Menschen in der Schulanlage und sie fördern Aktivitäten im Schulhaus.

 

 

Aufgaben

 

Die Schulhausräte befassen sich mit Anregungen und Anträgen

 

- von Mitgliedern aus den Schulhausräten

- von allen Klassen des Schulhauses

- von Gruppen einzelner Schülerinnen und Schüler

- von Einzelpersonen des Schulhauses (z.B. Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, Hauswarte, Schülerinnen und Schüler)

 

Die Schulhausräte richten ihre Anliegen an die Hauskonferenz (und an die Schulleitung zur Kenntnisnahme).

 

 

Wahl der Delegierten

 

Mitglied der Schulhausräte kann jede Schülerin, jeder Schüler (Real, Sek, Bez, KK, WJ) sein.

 

 

 

 

Den Wahlmodus legen die Klassen und die Schulhausräte fest.

 

 

Sitzungsleitung

Protokoll

 

 

Die Räte wählen aus ihren Reihen eine Sitzungsleiterin, einen Sitzungsleiter und bestimmen eine Protokollführerin, einen Protokollführer.

 

 

 

Begleitung

 

Die Sitzungen werden von 1 – 2 Lehrpersonen aus verschiedenen Stufen begleitet und beraten.

 

 

Sitzungen

Koordination

 

Die Sitzungen können während der Schulzeit stattfinden, dann sind sie alternierend auf verschiedene Lektionen zu legen.

 

Die Termine werden eine Woche im Voraus bekannt gegeben und im Schulhauseingang und Lehrerzimmer angeschlagen.

 

Die Sitzungsleitungen der verschiedenen Schulhausräte können von der Schulleitung zu Koordinationssitzungen eingeladen werden.