Unterstützt und verabschiedet von der Zentrumskonferenz, 8.12.03
Name
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Die Schulhausräte sind schulhausinterne Organisationen.
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Zweck |
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Die Schulhausräte unterstützen und fördern das Verständnis zwischen den verschiedenen Menschen in der Schulanlage und sie fördern Aktivitäten im Schulhaus.
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Aufgaben |
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Die Schulhausräte befassen sich mit Anregungen und Anträgen
- von Mitgliedern aus den Schulhausräten - von allen Klassen des Schulhauses - von Gruppen einzelner Schülerinnen und Schüler - von Einzelpersonen des Schulhauses (z.B. Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, Hauswarte, Schülerinnen und Schüler)
Die Schulhausräte richten ihre Anliegen an die Hauskonferenz (und an die Schulleitung zur Kenntnisnahme).
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Wahl der Delegierten |
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Mitglied der Schulhausräte kann jede Schülerin, jeder Schüler (Real, Sek, Bez, KK, WJ) sein.
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Den Wahlmodus legen die Klassen und die Schulhausräte fest.
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Sitzungsleitung Protokoll
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Die Räte wählen aus ihren Reihen eine Sitzungsleiterin, einen Sitzungsleiter und bestimmen eine Protokollführerin, einen Protokollführer.
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Begleitung |
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Die Sitzungen werden von 1 – 2 Lehrpersonen aus verschiedenen Stufen begleitet und beraten.
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Sitzungen Koordination |
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Die Sitzungen können während der Schulzeit stattfinden, dann sind sie alternierend auf verschiedene Lektionen zu legen.
Die Termine werden eine Woche im Voraus bekannt gegeben und im Schulhauseingang und Lehrerzimmer angeschlagen.
Die Sitzungsleitungen der verschiedenen Schulhausräte können von der Schulleitung zu Koordinationssitzungen eingeladen werden.
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